Allgemeines

Was ist die Schul-ID Hessen?

Die Schul-ID Hessen ist die zentrale digitale Identität für schulische Anwendungen. Statt für jede Anwendung ein eigenes Konto zu verwenden, melden Sie sich einmal mit der Schul-ID Hessen an und können anschließend auf die für Sie freigeschalteten Dienste zugreifen. Über Single Sign-On ist der Wechsel zwischen angebundenen Anwendungen ohne erneute Anmeldung möglich.

Welche IT-Anwendungen kann ich erreichen?

Über die Schul-ID Hessen können unter anderem die dienstliche E-Mail-Adresse, Funktionspostfächer und die Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) genutzt werden. Der Umfang der angebundenen Anwendungen wird schrittweise erweitert.

Wer kann die Schul-ID nutzen?

Für Personal an öffentlichen hessischen Schulen wird die Schul-ID Hessen im Rahmen des Dienstverhältnisses bereitgestellt. Für berechtigtes Schulträgerpersonal und Personal genehmigter Ersatzschulen bestehen gesonderte Antragswege. VSS-Kräfte und sonstige externe Personen erhalten die Schul-ID nicht automatisch.

Registrierung & Anmeldung

Wie erhalte ich eine Schul-ID Hessen als Lehrkraft einer öffentlichen Schule?

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten die Schul-ID Hessen grundsätzlich automatisch. Die Zugangsdaten werden nach Dienstantritt über ein persönliches Einrichtungsschreiben an die Dienststelle übermittelt.

Wie erhalte ich eine Schul-ID Hessen als Sekretariatskraft des Schulträgers?

Für berechtigtes Personal des Schulträgers erfolgt die Beantragung durch die Schulleitung beim zuständigen Staatlichen Schulamt. Nach der Bearbeitung werden die Zugangsdaten an die Schule übermittelt.

Antrag für nicht im Landesdienst stehendes Personal

Wie erhalte ich eine Schul-ID Hessen als Personal einer Ersatzschule?

Für Personal einer genehmigten Ersatzschule ist eine Beantragung möglich. Voraussetzung ist unter anderem eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen dem Schulträger und dem Land Hessen. Die Schulleitung reicht anschließend die erforderlichen Angaben ein.

Antrag für Ersatzschulpersonal · Hinweise zur AVV

Was benötige ich für die Anmeldung?

Für die Ersteinrichtung benötigen Sie Ihre Schul-ID Hessen und das initiale Kennwort aus dem Einrichtungsschreiben sowie einen aktuellen Webbrowser. Als Sicherheitsmethode wird Microsoft Authenticator empfohlen. Alternativ können eine geeignete TOTP-Anwendung oder ein FIDO2 Key verwendet werden, sofern die Methode für Ihr Konto angeboten wird.

Wie funktioniert die erstmalige Anmeldung?

Rufen Sie login.schulid.hessen.de auf, melden Sie sich mit Ihrer Schul-ID Hessen und dem initialen Kennwort an und registrieren Sie anschließend Microsoft Authenticator als Sicherheitsmethode. Danach legen Sie Ihr persönliches Kennwort fest.

Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Ersteinrichtung

Ich verfüge nicht über ein Tablet oder Smartphone. Welche Alternativen gibt es?

Sie können eine TOTP-Anwendung auf einem PC oder Laptop verwenden oder einen geeigneten Hardware-Generator einsetzen. Für eine passwortlose Anmeldung kann außerdem ein FIDO2 Key verwendet werden.

KeePassXC als TOTP-Generator einrichten · FIDO2 Key einrichten

Ich habe ein neues Smartphone. Was muss ich beachten?

Stellen Sie vor dem Gerätewechsel sicher, dass Sie weiterhin Zugriff auf mindestens eine funktionierende Sicherheitsmethode haben. Registrieren Sie Microsoft Authenticator auf dem neuen Gerät und testen Sie die Anmeldung. Entfernen Sie das alte Gerät erst danach aus Ihren Sicherheitsinformationen.

Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf das alte Gerät und keine alternative Anmeldemethode haben, wenden Sie sich an den Helpdesk.

Zur Anleitung für den Smartphonewechsel · Sicherheitsinformationen verwalten

Ich habe mein Kennwort vergessen. Wie erhalte ich ein neues?

Nutzen Sie die Self-Service-Kennwortrücksetzung unter kennwortvergessen.schulid.hessen.de. Wenn die Rücksetzung dort nicht möglich ist, wenden Sie sich an den IT-Service-Desk der HZD über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0611 340 1570. Halten Sie dabei Ihre dienstliche E-Mail-Adresse und Personalnummer bereit.

Was ist ein initiales Kennwort?

Das initiale Kennwort ist ein einmalig verwendbares Startkennwort für die Ersteinrichtung. Im Einrichtungsprozess ersetzen Sie es durch ein persönliches Kennwort.

Was ist ein persönlich vergebenes Kennwort?

Das persönliche Kennwort ersetzt das initiale Kennwort und ist nur Ihnen bekannt. Es wird bei der Ersteinrichtung festgelegt und bleibt gültig, bis Sie es selbst ändern oder zurücksetzen. Bei Verwendung einer passwortlosen Anmeldemethode ist die Eingabe des Kennworts im Regelfall nicht erforderlich.

Welche Regeln gelten für Kennwörter?

Das Kennwort muss mindestens acht Zeichen lang sein und Zeichen aus mindestens drei von vier Kategorien enthalten: Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Währungssymbole wie Euro oder Britisches Pfund zählen dabei nicht als Sonderzeichen im Sinne der Kennwortrichtlinie.

Was versteht man unter passwortloser Anmeldung und wie richte ich sie ein?

Bei der passwortlosen Anmeldung wird bei der regulären Anmeldung kein Kennwort eingegeben. Für die Schul-ID Hessen kann dies mit Microsoft Authenticator oder mit einem FIDO2 Key eingerichtet werden.

Passwortlose Anmeldung mit Microsoft Authenticator · Passwortlose Anmeldung mit FIDO2 Key

Was ist eine Sicherheitsinformation?

Eine Sicherheitsinformation ist ein zusätzlicher Nachweis, mit dem Ihre Identität bei der Anmeldung bestätigt wird. Dazu können beispielsweise Microsoft Authenticator, eine kompatible TOTP-Anwendung oder ein FIDO2 Key gehören. Sie können mehrere zugelassene Methoden hinterlegen und bei Bedarf zwischen ihnen wechseln.

E-Mail-Adresse und Sicherheitsfragen dienen ausschließlich der Kennwortrücksetzung im Self-Service und nicht der regulären Anmeldung.

Welche Sicherheitsinformationen habe ich eingerichtet und wie kann ich sie ändern?

Ihre eingerichteten Methoden können Sie unter mfa.schulid.hessen.de einsehen und verwalten. Dort lassen sich zugelassene Methoden hinzufügen oder entfernen.

Zur Anleitung „Sicherheitsinformationen verwalten“

Was ist Single Sign-On?

Single Sign-On bedeutet, dass Sie sich einmal mit der Schul-ID Hessen anmelden und anschließend während der aktiven Sitzung zwischen angebundenen Anwendungen wechseln können, ohne sich dort erneut anzumelden.

Was versteht man unter Self-Service?

Mit dem Self-Service können Sie bestimmte Kontoeinstellungen selbst verwalten. Dazu gehören insbesondere die Kennwortrücksetzung, die Verwaltung von Sicherheitsinformationen und die Einsicht in Anmeldeaktivitäten.

In meinem Dashboard fehlen Apps. Wie kann ich diese wiederherstellen?

Wenn im My Apps-Dashboard Kacheln fehlen oder ausgeblendet sind, können Sie Sammlungen und einzelne Anwendungen wieder einblenden beziehungsweise aus der Bibliothek hinzufügen.

Anleitung „Apps im Dashboard wiederherstellen“

Persönliche Daten & Beschäftigung

Mein Name hat sich geändert. Wie kann ich meine Schul-ID anpassen?

Informieren Sie Ihre personalverwaltende Dienststelle schriftlich über die Namensänderung und reichen Sie den erforderlichen Nachweis ein. Nach der Änderung der Personaldaten wird die Schul-ID Hessen automatisch angepasst. Kennwort, Sicherheitsinformationen und Inhalte in den angebundenen Anwendungen bleiben erhalten.

Bei mehreren Vornamen wird grundsätzlich der in den Personaldaten geführte Rufname verwendet.

Ich bin aus privaten Gründen länger abwesend. Was passiert mit meiner Schul-ID Hessen?

Eine vorübergehende längere Abwesenheit, beispielsweise durch Elternzeit, Kur oder Reha, führt in der Regel nicht zur Deaktivierung der Schul-ID Hessen. Das Konto bleibt grundsätzlich nutzbar.

Warum habe ich nach einer Änderung meines Beschäftigungsverhältnisses plötzlich keinen Zugriff mehr?

Sie sind Referendarin oder Referendar oder Ihr Anstellungsverhältnis hat sich geändert und Sie haben plötzlich keinen Zugriff mehr auf Ihre Schul-ID Hessen und Ihre dienstliche E-Mail-Adresse? Der Zugriff ist an ein gültiges Beschäftigungsverhältnis des Landes Hessen gebunden.

Läuft Ihr Beschäftigungsverhältnis aus, werden Ihre Zugänge zum Tag des Ausscheidens gesperrt. Bei einem Wiedereintritt innerhalb von drei Monaten werden Ihre Konten einschließlich Ihrer Daten wiederhergestellt. Sie können sich anschließend wieder mit Ihren bisherigen Zugangsdaten anmelden.

Für die Pflege Ihres Beschäftigungsverhältnisses ist Ihr zuständiges Staatliches Schulamt (SSA) verantwortlich. Bei einem Eintritt in den Schuldienst oder einem organisatorischen Wechsel, beispielsweise zwischen zwei Staatlichen Schulämtern, kann es zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung kommen.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Staatlichen Schulamt.

Mein Arbeitsverhältnis endet. Was passiert mit meiner Schul-ID Hessen?

Bei Personal öffentlicher hessischer Schulen wird die Schul-ID zum Zeitpunkt des Ausscheidens gesperrt. Bei einer Rückkehr innerhalb von drei Monaten kann das Konto einschließlich der vorhandenen Daten wieder aktiviert werden. Nach längerer Unterbrechung wird das Konto nach Ablauf der vorgesehenen Frist gelöscht.

Für Personal von Schulträgern und Ersatzschulen gelten eigene Fristen; das Ausscheiden ist dem zuständigen Staatlichen Schulamt mitzuteilen.

Ich wechsle im Rahmen einer Abordnung oder Versetzung die Dienststelle. Was passiert?

Bei einem Wechsel zwischen öffentlichen Schulen in Hessen bleibt die Schul-ID Hessen grundsätzlich bestehen. Ein Wechsel aus dem schulischen Bereich kann dagegen zur Deaktivierung und späteren Löschung des Kontos führen.

Datenschutz & Sicherheit

Sind meine Daten sicher? Wie wird der Schutz sichergestellt?

Zum Schutz der Daten werden technische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt. Für die Schul-ID Hessen wird nur ein begrenzter Datenumfang zur Identitäts- und Anmeldeverwaltung verarbeitet. Anwendungsdaten wie E-Mails oder Schülerdaten werden getrennt davon in den jeweiligen Fachverfahren verarbeitet.

Mehr zu Sicherheit und Datenschutz

Ist die Nutzung verpflichtend?

Nach den veröffentlichten Informationen erfolgt die Nutzung der Schul-ID Hessen derzeit grundsätzlich freiwillig. Ein Widerspruch gegen die Nutzung führt dazu, dass die damit verbundenen Komfort- und Zugriffsfunktionen nicht mehr genutzt werden können. Verpflichtende Fachanwendungen oder dienstliche Kommunikationswege können davon unabhängig weiterhin vorgeschrieben sein.

Weitere Hilfe

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, können Sie den Helpdesk der Schul-ID Hessen kontaktieren.